Radfahren in der Fußgängerzone

Rat darf nicht entscheiden 

Die Diskussion um das Recht der Politik, Entscheidungen im Straßenrecht zu entscheiden geht weiter. Die Verwaltung hat mit de neuesten Schreiben an die Freien Wähler Zugeständnisse gemacht, für das Radfahren in der Fußgängerzone fühlt sich die Verwaltung weiterhin als Entscheider.



Hier das aktuelle Schreiben der Freien Wähler an die Stadtverwaltung:


Radfahren in der Fußgängerzone, keine verkehrsrechtliche Anordnung

Ihre Antwort vom 26.08.2015

 

 

Sehr geehrter Herr Lammering,

 

das Sie in Zukunft in Zweifelsfällen die Politik beteiligen wollen kommt unserer Eingabe entgegen. Die bisherige Verfahrensweise war unserer Meinung nach eine Beschneidung der Rechte des Rates der Stadt Detmold und seiner Ausschüsse.

 

Zu Ihrem Schreiben vom 26.08.2015 nehmen wir wie folgt Stellung:

 

Wir möchten uns mit diesem Schreiben nicht wiederholen, daher nehmen wir nur zu den wesentlichen Punkten Stellung. Wie Sie schreiben kommt die Anwendung des §45 StVO in Betracht, wenn es um Maßnahmen zur Herstellung Sicherheit und Ordnung im Verkehr handelt.

Die Ausweitung der Zeiten für Radfahrer über die bisher erlaubten Zeiten hinaus sorgt nicht für mehr Sicherheit und Ordnung sondern mindert diese.

Hauptverkehrsteilnehmer in einer Fußgängerzone ist der Fußgänger. Wollen Sie mit Ihrer Stellungnahme darstellen, dass es für Fußgänger sicherer wird, wenn ein stärkerer Verkehrsteilnehmer, hier der Radfahrer, zusätzlich am Verkehr teilnimmt!

 

Das Radfahren in der Fußgängerzone ist keine Maßnahme zur Herstellung von Sicherheit und Ordnung, sondern die Einrichtung von zusätzlichen Radfahrstrecken  und somit eine Angelegenheit die unter das Straßenrecht fällt.

 

Sollte die verkehrsrechtliche Anordnung, die aus unserer Sicht rechtswidrig wäre, durchgeführt werden, werden wir entsprechende Schritte einleiten um Ihre Maßnahme rückgängig machen zu lassen.

Wir erwarten eine klare Stellungnahme, dass Sie auf die angekündigte Anordnung verzichten. Diese grundsätzliche Frage bedarf der Klärung!


 

Mit freundlichen Grüßen

R. Krentz  -Fraktionsvorsitzender -


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