Keine verkehrsrechtliche Anordnung

Radfahren in der Fußgängerzone 


Schreiben an den Beigeordneten vom 12.07.2015

 

Radfahren in der Fußgängerzone, keine verkehrsrechtliche Anordnung Ihre Antwort vom 24.06.2015

 

Sehr geehrter Herr Lammering, zu Ihrem Schreiben vom 24.06.2015 nehmen wir wie folgt Stellung: Bei dem Antrag der Freien Wähler Detmold, über den am 12.02.2015 im Rat der Stadt Detmold abgestimmt wurde, ging es nicht um die grundsätzliche Frage des Radfahrens in der Fußgängerzone, sondern nur um konkrete Zeiten. Die grundsätzliche Frage wurde unseres Wissens noch nie im Rat der Stadt beraten und abgestimmt. Diese straßenrechtliche Angelegenheit ist aber dem Rat vorbehalten und keine straßenverkehrsrechtliche Angelegenheit oder ein laufendes Geschäft der Verwaltung. Mit ihrem Hinweis auf das laufende Geschäft der Verwaltung widersprechen Sie Ihrer Stellungnahme und der Stellungnahme von Herrn Rosemeier im Ausschuss für Tiefbau und Immobilienangelegenheiten vom 16.06.2015. Sie äußerten sich beide dahingehend, dass es sich um eine Verkehrsanordnung handele, die ausschließlich von der Verwaltung zu treffen sei. Rat und Ausschuss seien hier nicht zu beteiligen. Dies ist nun nach Ihrer Stellungnahme vom 24.06.2015 falsch. Diese nun offensichtlich falsche Stellungnahme hat die Verwaltung auch schon in der Ratssitzung am 12.02.2015 vertreten und den Rat somit falsch informiert. Durch Ihre Darstellung haben Sie eine Beteiligung der Politik verhindert. Ohne Ihre Darstellung hätten wir selbstverständlich eine Beteiligung der Politik beantragt. Wir bleiben im Übrigen bei der Auffassung, dass es sich nicht um ein laufendes Geschäft der Verwaltung handelt, sondern um eine Umwidmung, bzw. straßenrechtliche Angelegenheit, die grundsätzlich von politischen Gremien beschlossen werden muss. Damit Klarheit gegeben ist, bitten wir die folgenden Fragen zu beantworten. 

1) Handelt es sich bei der grundsätzlichen Genehmigung des Radfahrens in der Fußgängerzone um eine

a) Umwidmung ?

b) und/oder eine straßenrechtliche Angelegenheit?

c) und/oder eine straßenverkehrsrechtliche Angelegenheit?

d) und/oder um ein laufendes Geschäft der Verwaltung

2) Sind die Aussagen von Ihnen und Herrn Rosemeier in der Sitzung des Ausschusses für Tiefbau und Immobilienangelegenheiten (Anordnung) falsch?

3) Ist die Verwaltung Anordnungsbehörde für die Ausführung der Beschilderung oder auch für die Grundsatzentscheidung zum Radfahren in der Fußgängerzone.

4) Gab es einen Rats- oder Ausschussbeschluss, mit dem die Fußgängerzone umgewidmet wurde, bzw. die grundsätzliche Frage geklärt wurde?

Da eine politische Beteiligung nicht stattgefunden hat, ist die neue Beschilderung nicht vor Beschlussfassung durch die politischen Gremien zu installieren. Sollten die neuen Schilder trotz unseres Vorbehalts installiert werden, behalten wir uns eine Überprüfung durch das Verwaltungsgericht vor. Gerne stehen wir für ein klärendes Gespräch zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen R. Krentz -Fraktionsvorsitzender -

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